Zunächst einmal: Nein, das muss er nicht. Es gibt in Deutschland entgegen der weit verbreiteten Meinung keinen Fall, in dem ein Zweitname zwingend notwendig ist. Im Jahr 2008 wies das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass auch im Falle eines geschlechtlich uneindeutigen Erstnamens ein Zweitname nicht notwendig ist. Ein Name reicht also rechtlich gesehen immer aus.
Trotzdem greifen derzeit viele Eltern zu einem Zweitnamen für ihr Kind.
Wenn man sich für einen Zweitnamen entscheidet ist die Frage ist nun, was einen Zweitnamen ausmachen sollte bzw. wie man diesen aussuchen könnte.
Hierzu gibt es ganz unterschiedliche Herangehensweisen, wie es sie natürlich auch beim Erstnamen gibt. Da der Zweitname im Alltag jedoch kaum genutzt wird, bietet es sich hier eben auch an, einen Namen zu wählen, der aus anderen Gründen als dem schönen Klang oder dem allgemeinen Gefallen ausgewählt wird.
Hier sind einige unterschiedliche Herangehensweisen zur Zweitnamenssuche: